der HSM Dienstleistungen GmbH
für Reinigungs- und Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und sonstige Dienstleistungen zwischen der HSM Dienstleistungen GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage sind das Angebot, das Leistungsverzeichnis sowie diese AGB. Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: Auftragsbestätigung, Angebot, Leistungsverzeichnis, AGB.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Die Leistungen werden fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Gebäudereinigung und branchenüblichen Qualitätsstandards ausgeführt.
Die Unterhaltsreinigung erfolgt gemäß vereinbartem Leistungsverzeichnis in Intervallen nach Leistungsplan.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zu reinigenden Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sind und notwendige Versorgungsanschlüsse (Strom, Wasser) kostenfrei zur Verfügung stehen.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Preise.
5. Zahlungsbedingungen und Verzug
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden nach der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.
Nach erfolgloser dritter Mahnung wird ohne weitere Ankündigung ein Mahnbescheid auf Kosten des Auftraggebers eingeleitet.
6. Zusatzleistungen und Mehraufwand
Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere bei außergewöhnlicher Verschmutzung, zusätzlichen Anforderungen oder nicht vorhersehbaren Umständen, werden gesondert berechnet.
7. Nichtausführung von Leistungen / Ausfallentschädigung
Kann ein bestätigter Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden oder wird kurzfristig abgesagt, ist der Auftragnehmer berechtigt, 75 % der vereinbarten Auftragssumme als Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
8. Stornierung von Aufträgen
Eine kostenfreie Stornierung eines bestätigten Auftrags ist bis spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nichtdurchführbarkeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Ausfallentschädigung gemäß Punkt 7 zu berechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer eingesetzte Materialien, Verbrauchsstoffe, Reinigungsmittel sowie eingebrachte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurden.
10. Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich tarifliche Lohnkosten, gesetzliche Abgaben, Energie- oder Materialkosten wesentlich verändern.
Die Preisanpassung erfolgt angemessen unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung und wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Für Schäden durch ungeeignete oder nicht ordnungsgemäß gesicherte Einrichtungen, Materialien oder Oberflächen des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Mängel und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine angemessene Nachbesserung.
13. Abnahme (VOB-ähnlich)
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistungen in Gebrauch genommen wurden.
14. Zutritts- und Schlüsselregelung
Sofern dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten oder Codes überlassen werden, haftet dieser nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verlust.
Der Auftraggeber trägt die Kosten für notwendige Änderungen von Schließanlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
15. Leistungsanpassung bei Flächen- oder Nutzungsänderung
Ändern sich Reinigungsflächen, Nutzungsarten, Reinigungsintervalle oder Verschmutzungsgrad wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anpassung des Leistungsumfangs und der Vergütung vorzunehmen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.